Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Willkommen bei TEAMPICK, der modernen Recruiting-Plattform für Unternehmen!

TEAMPICK (im Folgenden auch als 'TEAMPICK GbR', 'wir' und 'Leistungsbereitsteller' bezeichnet) bietet seinen Kunden (im Folgenden auch als 'Leistungsempfänger' bezeichnet) digitale Lösungen, um erfolgreiches Recruiting zu betreiben.


§1. Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Vertragsbedingungen für Auftragsbestätigung zwischen der TEAMPICK GbR , Alter Steinweg 13, 20459 Hamburg vertreten durch die Geschäftsführer Marc Werner & Miguel Gerwins und dem Kunden (Leistungsempfänger).


§2. Vertragsart

2.1 Bei dem zwischen TEAMPICK und dem Leistungsempfänger geschlossenen Auftragsbestätigung handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB.

2.2 Ein Auftragsbestätigung kann entweder in Form von Abonnements (mit begrenztem oder unbegrenztem Leistungszeitraum) oder Kontingentverträgen geschlossen werden.

2.3 In Bereichen, in denen sich die verschiedene Auftragsbestätigung unterscheiden wie zum Beispiel Leistungsbeginn und -dauer, wird im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar darauf hingewiesen, wenn eine bestimmte Regelung nur für eine bestimmte Art der Auftragsbestätigung zutrifft.

2.4 Alle weiteren Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne Ausnahme für alle zwischen TEAMPICK und dem Kunden geschlossenen Auftragsbestätigung.


§3. Geltungsbereich

3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch 'AGB' genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Auftragsbestätigung zwischen TEAMPICK als Bereitsteller der in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Leistungsempfänger.

3.2 Gültigkeit haben jene Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zur Zeit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung auf der TEAMPICK-Website offen einsehbar sind und von TEAMPICK jedem Leistungsempfänger nach Abruf jederzeit als Abschrift in pdf.-Form zur Verfügung gestellt werden können.

3.3 Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt der Leistungsempfänger sein vollständiges Einverständnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich in der Auftragsbestätigung in schriftlicher Form festgehalten.

3.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.


§4. Vertragsabschluss

4.1 Der Auftragsbestätigung kommt zu Stande, wenn TEAMPICK die mit Datum und Unterschrift versehene Annahme der Auftragsbestätigung im Original, als Fax oder Kopie, als eingescanntes PDF oder Foto oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Es gilt auch eine explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot als Vertragsannahme.

4.2 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen

4.3 Inhaltliche Veränderungen des von TEAMPICK angebotenen Auftragsbestätigung gelten als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch TEAMPICK zu Stande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.


§5. Leistungsbeschreibung und -umfang

5.1 TEAMPICK als Recruitment-Plattform bietet seinen Leistungsempfängern moderne Recruitment-Lösungen. Durch den Einsatz digitaler Technologien und unter Einbezug moderner Marketing-Methoden, unterstützt TEAMPICK ihre Leistungsempfänger dabei, den eigenen Recruitment-Prozess zu optimieren und passende, qualifizierte Bewerber direkt und effizient anzusprechen.

5.2 Die von TEAMPICK erbrachten Leistungen zu dem in 5.1 genannten Zweck der Unterstützung des Recruitment-Prozesses, beinhalten unter anderem, jedoch nicht ausschließlich die Optimierung von Stellenanzeigen, die Verbreitung dieser Stellenanzeigen auf einer Vielzahl von Kanälen, die Verbesserung des Bewerbungsprozesses durch gezieltes Targeting und Re-Targeting potentieller aktiver und passiver Bewerber, sowie die Bereitstellung einer optimierten Bewerbungslösung für Computer, Smartphones und Tablets.

5.3 Die von TEAMPICK erbrachten Leistungen werden entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Leistungsempfänger und der zu besetzenden Stelle, ausgewählt und angepasst. TEAMPICK behält sich das Recht vor, für jeden Leistungsempfänger individuell zu prüfen, welche Kombination an Marketingaktivitäten und -kanäle die geeignetste Lösung ist, und und behält sich das Recht vor einzelne Leistungen ohne vorherige Absprache mit dem Leistungsempfänger anzupassen beziehungsweise durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern diese Leistung nicht ausdrücklich und in Schriftform in der Auftragsbestätigung festgehalten wird.

5.4 Weiterführende Erklärungen zu Begrifflichkeiten und Methoden im Rahmen der Leistungserbringung stellt TEAMPICK seinen Leistungsempfängern auf Abruf jederzeit, üblicherweise mündlich, nach Wunsch auch schriftlich zur Verfügung.

5.5. Das TEAMPICK Arbeitgeberservice Team stellt den Leistungsempfängern fortlaufende Unterstützung während des Leistungszeitraum hinsichtlich etwaiger Fragen zu den geschlossenen Auftragsbestätigungen und den erbrachten Leistungen, sicher.

5.6 TEAMPICK behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Sub-Kooperationspartner einzusetzen.

5.7 TEAMPICK erbringt für den Kunden im B2B-Bereich Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet TEAMPICK nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann TEAMPICK lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von TEAMPICK nicht geschuldet wird.

5.8 Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch TEAMPICK, bleibt der Vergütungsanspruch von TEAMPICK unberührt.


§6. Leistungsbeginn und -dauer

6.1 Der Leistungsbeginn richtet sich nach der Art der geschlossenen Auftragsbestätigung:
Bei Auftragsbestätigungen mit einer vereinbarten Laufzeit (Abonnement), sowohl begrenzt (ohne automatische Verlängerung), als auch unbegrenzt (mit automatischer Verlängerung) entspricht der Leistungsbeginn dem Zeichnungsdatum der Auftragsbestätigung.

Bei Auftragsbestätigungen mit einer vereinbarten Anzahl von Anzeigen (Kontingent) (mit jeweiliger aktiver Nutzung von 30 Tagen) erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch den Leistungsempfänger. Erst mit dem Abruf einer Anzeige beginnt der Prozess der Optimierung der Stellenanzeige, sowie das Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten kann formlos, muss jedoch per Schriftform zum Beispiel per E-Mail erfolgen. Nicht abgerufene Anzeigen verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungszentrums gegenstandslos.

6.2 Die Leistungsdauer ist durch den Leistungszeitraum als Bestandteil der Auftragsbestätigung geregelt


§7. Grundlagen der Zusammenarbeit

7.1 TEAMPICK verpflichtet sich den Leistungsempfänger nach bestem Wissen und Gewissen bei seinen Recruitment-Aktivitäten zu unterstützen.

7.2 Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, TEAMPICK alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit TEAMPICK den Recruitment-Prozess optimal unterstützen kann (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von detaillierten Beschreibungen der auszuschreibenden Stelle, zusätzliche Unternehmensinformationen und das Unternehmenslogo in digitaler Form.

7.3 TEAMPICK behält sich das Recht vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen („Unzulässige Inhalte“).

7.4 Sämtliche Kommunikation zwischen den Bewerbern und TEAMPICK erfolgt ausschließlich im Auftrag des Kunden. Entscheidungen über die Auswahl von Kandidaten, Einladung zu Bewerbungsgesprächen jeglicher Art, sowie Zu- und Absagen von Jobinteressenten für eine ausgeschriebene Position liegen allein beim Kunden. Die TEAMPICK trifft keine, den Bewerber betreffenden Entscheidungen und handelt ausschließlich weisungsgebunden.


§8. Rechnungsstellung

8.1 Rechnungen der TEAMPICK werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im pdf-Format gestellt.

8.2 Die TEAMPICK behält sich das Recht vor, die elektronische Rechnungsstellung in Zukunft in eigenem Ermessen den eigenen Erfordernissen anzupassen, zum Beispiel die Rechnungen als Downloads auf der Website innerhalb eines geschützten Arbeitgeberbereichs verfügbar zu machen.

8.2 Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide Vertragsparteien auf diese Form der Rechnungsstellung in schriftlicher Form im Rahmen der Auftragsbestätigung geeinigt haben.


§9. Kündigung der Auftragsbestätigung

9.1 Auftragsbestätigung mit einer unbegrenzten Laufzeit (automatisch verlängerndes Abonnement) verlängern sich zum Ende des Leistungszeitraums automatisch um den initialen Grundlaufzeit sofern der Auftragsbestätigung nicht durch TEAMPICK oder den Leistungsempfänger mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.

9.2 Auftragsbestätigung mit einer begrenzten Laufzeit (nicht automatisch verlängerndes Abonnement) enden automatisch und ohne, dass es einer Kündigung bedarf mit dem letzten Tag der Laufzeit sowie sie in der Auftragsbestätigung festgehalten ist. Bei Verträgen mit einer begrenzten Laufzeit, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

9.3 Auftragsbestätigung, deren Gegenstand eine festgelegte Anzahl an Anzeigen ist, die flexibel durch den Leistungsempfänger abgerufen werden können (Kontingent), enden automatisch mit Ablauf des in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungszeitraums.Durch den Leistungsempfänger nicht genutzte Kontingente verfallen mit Ablaufdes Leistungszeitraums gegenstandslos. Die ordentliche Kündigung während desLeistungszeitraums ist ausgeschlossen.

9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

9.5 Alle Kündigungen erfordern der Schriftform. Kündigungen des Leistungsempfängers sind unter Einhaltung der angegebenen Frist von mindestens 14 Tagen vor Ablauf des laufenden Leistungszeitraums per E-Mail an: info@teampick.de zu versenden.


§10. Vergütung der Leistungen

10.1 Die Vergütung der von TEAMPICK zu erbringenden Leistungen wird in dem zwischen TEAMPICK und dem Kunden geschlossenen Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt.

10.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreise).

10.3 Alle Zahlungen werden spätestens am 07. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

10.3 Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – mittels Überweisung durch den Leistungsempfänger auf das, von TEAMPICK auf den Rechnungen angegebene Bankkonto.

10.4 Sollte der Leistungsempfänger ausstehende Zahlungen nicht innerhalb der gesetzten Frist von 7 Tagen begleichen, so kommt er automatisch, ohne dass es der Stellung einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf in Zahlungsverzug.

TEAMPICK behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich TEAMPICK das Recht vor, Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschaden entsprechend §288 BGB gegenüber dem Leistungsempfänger geltend zu machen und nach eigenem Ermessen recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.


§11. Datenschutz

11.1 Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.

11.2 Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass TEAMPICK seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

11.3 Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten.

Der Kunde ist verpflichtet, TEAMPICK unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist TEAMPICK berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.


§12. Urheberrechte

12.1 Der geschlossene Auftragsbestätigung beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an jeglicher TEAMPICK-eigenen Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von TEAMPICK verbleiben uneingeschränkt bei TEAMPICK.

12.2 Sämtliche Arbeitsergebnisse und Informationen, die von TEAMPICK für den Leistungsempfänger produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht von TEAMPICK.

12.3 Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält TEAMPICK die alleinigen Datenbankrechte an den von TEAMPICK optimierten und veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden.

12.4 Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

12.5 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.


§13. Haftung

13.1 TEAMPICK haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TEAMPICK nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

13.2 In den Grenzen nach Absatz 1 haftet TEAMPICK nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

13.3 Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet TEAMPICK nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.

13.4 Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, TEAMPICK ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt TEAMPICK insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.

13.5 Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.


§14. Schlussbestimmungen

14.1 Vertragsübertragung. TEAMPICK ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Leistungsempfänger auf ein mit TEAMPICK gemäß § 15ff Aktiengesetz verbundenes Unternehmen zu übertragen. TEAMPICK wird dem Leistungsempfänger die Übertragung rechtzeitig, mindestens vier Wochen vorab, ankündigen und dem Leistungsempfänger durch ausdrückliche Einräumung eines Sonder­kündigungsrechts die Möglichkeit geben, sich vor Wirksamwerden der Übertragung vom Vertrag zu lösen. Im Voraus bezahlte Vergütungen wird TEAMPICK dem Leistungsempfänger im Falle einer Sonderkündigung anteilig zurückzuerstatten.

14.2 Erklärungen. Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (z.B. per E-Mail). TEAMPICK kann hierzu die vom Leistungsempfänger im Bestellschein angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Leistungsempfänger TEAMPICK unverzüglich mitteilen.

14.3 Textform. Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen der Textform nach § 126b (z.B. E-Mail, Brief oder Fax). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

14.4 Aufrechnung. Der Leistungsempfänger kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von TEAMPICK unbestritten ist.

14.5 Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

14.6 Gerichtsstand. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hamburg. TEAMPICK behält sich das Recht vor am Gerichtsstand des Leistungsempfängers zu klagen.

14.7 Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

Stand: 3. Mai 2022